Allgemeine Teilnahmebedinungen

Allgemeine Teilnahme und Geschäftsbedingungen

von ReAlive® Professionelles Notfall-Training, Inh. Dr. med. Christian Sommer (folgend nur ReAlive®).
Mit der Anmeldung werden diese anerkannt.

0. Vorbemerkungen (Kursqualität)

Unsere Kurse und Seminare werden von erfahrenen Trainern und Dozenten mit exzellenten berufsspezifischen Kenntnissen, Weiterbildungen und entsprechender Erfahrung geleitet. Für in Bayern angebotene Kurse und Seminare werden für ärztliche Teilnehmende Fortbildungspunkte bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt. Der Inhalt unserer Kurse und Seminare entspricht nach bestem Wissen und Gewissen den aktuellen Leitlinien und Standards. Insbesondere bei medizinischen Angaben (z. B. Medikamentendosierungen, Therapieempfehlungen) haben wir diese sorgfältigst geprüft. Dennoch können wir für die Kursinhalte und daraus abgeleiteten Anwendungen am Patienten keine Garantien übernehmen. Die Maßnahmen am Patienten entsprechen immer einer individuellen Therapieentscheidung des Behandlers und obliegen deren Verantwortung.

1. Anmeldung & Teilnahmevoraussetzung

Die Anmeldung zu Kursen und Seminaren ist schriftlich bei ReAlive®, bevorzugt über das Buchungsportal der Website, vorzunehmen. Grundsätzlich bestätigt ReAlive® Ihre Anmeldung schriftlich. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert ReAlive® hierüber schriftlich. Die in der Kurs-/Seminarausschreibung angegebenen Teilnahmevoraussetzungen sind bei der Anmeldung nachzuweisen.

2. Zahlungsbedingungen

Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Zahlung spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Bei verspäteter Zahlung kann ReAlive® den Teilnehmenden von der Teilnahme ausschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter zu erfolgen.
Falls nicht im Kurspreis enthalten, werden Kosten für Lernmittel, Prüfungen, Verpflegung und Unterkunft gesondert berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners kann ReAlive® für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.

3. Widerrufsrecht

Der Teilnehmende hat das Recht, den Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung/Buchung ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der schriftliche Eingang des Widerrufs bei ReAlive®. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Anmeldungen, die von Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen. Nach Ausübung des Widerrufsrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Auftraggebenden vor Ende der Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss begonnen hat oder von ihm veranlasst wurde. Der Teilnehmende stimmt hiermit der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 2 Wochen zu.

4. Rücktritt/„Stornierung“

Bei Kursen und Seminaren kann der Teilnehmende über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung bestimmter Fristen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilt. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung. Nach Ablauf eines 14-tägigen, freiwillig gewährten und kostenfreien Widerrufsrechts ab dem Anmeldedatum, wird bei Absage (Rücktritt) seitens des Teilnehmenden eine Bearbeitungspauschale fällig. Diese beträgt 25% des Teilnahmeentgelts, mindestens jedoch € 50,00 EUR.
Im Weiteren gilt: Nach Ablauf der Widerrufsfrist und mitgeteiltem Rücktritt bis 6, mindestens aber 5 Wochen vor dem Kurs beläuft sich die Pauschale auf 50 % des Teilnahmeentgelts. Hinzu kommen für den Teilnehmenden bereitgestellte Lernmaterialien (z.B. Schulungshandbücher) und anteilige Kosten des Lehrgangs für Material, Catering und dergleichen nach Aufwand oder in Pauschalen, sofern nicht individuell zuzuordnen.
Für alle Kurse und Seminare gilt: Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht bzw. kürzer als 4 Wochen vor der Veranstaltung oder erscheint der Teilnehmende nicht oder nur zeitweise, so ist er dennoch zur Zahlung des vollen Teilnahmeentgelts verpflichtet. Bei Anmeldungen kürzer als 4 Wochen vor der Veranstaltung gilt dies stets.
Für individuell terminierte Kurse und Trainings gilt: Bei Stornierung durch den Auftraggebenden (Praxis, Klinik, Rettungsdienst, Firmen etc.) nach Ablauf der allgemeinen Widerrufsfrist nach Auftragsbestätigung ist eine Bearbeitungsgebühr im Sinne einer Ausfallentschädigung in Höhe von 50% des Preises der Veranstaltung fällig. Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Preis der gebuchten Veranstaltung zu entrichten. Näheres regeln ggf. individuelle Vereinbarungen.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmenden unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen einer von ReAlive® zu vertretenden Pflichtverletzung bleibt unberührt.

5. Kündigung

Länger laufende Kurse und Seminare sind in Semester oder Module aufgeteilt. Bei den vorgenannten Veranstaltungen kann der Teilnehmende den Vertrag zum jeweils nächsten Semester oder jeweiligen Modul kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung von zehn Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Semesters oder Moduls schriftlich gegenüber ReAlive® erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Kündigung bei ReAlive®. Bei fristgerechter Kündigung wird eine Verwaltungskostenpauschale von 10 Prozent des jeweils nächsten Semester- bzw. Modulentgeltes, mindestens aber € 20,00 fällig. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmende nicht oder nur zeitweise, so ist dieser zur vollen Zahlung des Entgeltes verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmenden unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich.

6. Absage, Ausfall & Verlegung von Veranstaltungen

ReAlive® hat das Recht, Veranstaltungen, die nicht die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreichen oder aus anderen wichtigen Gründen mit einer Frist von mindestens drei Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte/Teilnahmegebühren werden in diesem Falle unverzinst zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Hotel und Reisekosten) werden ausgeschlossen.
Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls des Lehrgangs, z.B. durch Erkrankung oder andere unvorhersehbare Umstände wird der Teilnehmende sobald wie möglich informiert. Bei Ausfall werden den betroffenen Teilnehmenden Ersatztermine angeboten Hierfür besteht jedoch kein Anspruch, ebenso nicht auf die Kompensation von eventuell entstandenen Reisekosten oder sonstigen Auslagen.

7. Wechsel der Dozenten

ReAlive® hat das Recht im Falle von Krankheit, kurzfristigen Terminkollisionen oder aus ähnlichen Gründen einen anderen Dozenten als den zunächst vorgesehenen zu bestimmen. Der Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

8. Ausschluss von der Teilnahme

ReAlive® ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, Fehlen der in der Anmeldung zugesicherten Teilnahmevoraussetzungen, nicht-erfolgreiche Absolvierung von Zwischenprüfungen oder Lernbilanzen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat ReAlive® einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes bzw. des Semester- oder Modulbeitrages.

9. Haftung / Hausordnung / Verschwiegenheit

Die Haftung von ReAlive®, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von ReAlive®, des gesetzlichen Vertreters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht. Während des Kurses bzw. Seminars entstandene Schäden sind ReAlive® unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Hausordnung ist bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von ReAlive® zu beachten. Dies gilt auch für Räumlichkeiten, die von Partnern oder Dienstleistenden von ReAlive® zur Verfügung gestellt werden. Die Haftung für unvorhersehbare atypische Schäden wird ausgeschlossen. ReAlive® übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen ReAlive®, unabhängig davon ob materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung, insbesondere von persönlich Besprochenem, wird mit der Anmeldung uneingeschränkt anerkannt.

10. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Es gelten die Vorschriften der DSGVO in der jeweils gültigen Fassung. Die jeweils aktuellste Umsetzung bei ReAlive® ist auf Anfrage einsehbar bzw. jederzeit auf der Website abrufbar. Auf die Datenspeicherung bei in Verbindung stehenden Dienstleistenden oder Organisationen in rechtlicher Eigenständigkeit hat ReAlive® keinen Einfluss und übernimmt hierüber keine Haftung oder trifft Aussagen zur Datenschutzumsetzung.

11. Nebenabreden

Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie das Abbedingen der Schriftform bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Urheberrechte

Die dem Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Gemünden/Main. Karlstadt, 01.08.2024 – Version 08/2024