Allgemeine Teilnahme und Geschäftsbedingungen
von ReAlive® Professionelles Notfall-Training, Inh. Dr. med. Christian Sommer (folgend nur ReAlive®).
Mit der Anmeldung werden diese anerkannt.
0. Vorbemerkungen (Kursqualität)
Unsere Kurse und Seminare werden von erfahrenen Trainern
und Dozenten mit exzellenten berufsspezifischen Kenntnissen,
Weiterbildungen und entsprechender Erfahrung geleitet. Für in
Bayern angebotene Kurse und Seminare werden für ärztliche
Teilnehmende Fortbildungspunkte bei der Bayerischen Landesärztekammer
beantragt. Der Inhalt unserer Kurse und Seminare
entspricht nach bestem Wissen und Gewissen den aktuellen
Leitlinien und Standards. Insbesondere bei medizinischen Angaben
(z. B. Medikamentendosierungen, Therapieempfehlungen)
haben wir diese sorgfältigst geprüft. Dennoch können wir für die
Kursinhalte und daraus abgeleiteten Anwendungen am Patienten
keine Garantien übernehmen. Die Maßnahmen am Patienten entsprechen
immer einer individuellen Therapieentscheidung des
Behandlers und obliegen deren Verantwortung.
1. Anmeldung & Teilnahmevoraussetzung
Die Anmeldung zu Kursen und Seminaren ist schriftlich bei
ReAlive®, bevorzugt über das Buchungsportal der Website, vorzunehmen.
Grundsätzlich bestätigt ReAlive® Ihre Anmeldung
schriftlich. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien bleiben
davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt
werden, so informiert ReAlive® hierüber schriftlich. Die in der
Kurs-/Seminarausschreibung angegebenen Teilnahmevoraussetzungen
sind bei der Anmeldung nachzuweisen.
2. Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart
wurden, ist die Zahlung spätestens 14 Tage nach Zugang
der Rechnung fällig. Bei verspäteter Zahlung kann ReAlive® den
Teilnehmenden von der Teilnahme ausschließen. Die Zahlungen
haben unabhängig von den Leistungen Dritter zu erfolgen.
Falls nicht im Kurspreis enthalten, werden Kosten für Lernmittel,
Prüfungen, Verpflegung und Unterkunft gesondert berechnet. Im
Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners kann ReAlive®
für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 erheben.
Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr
der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden
oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch
des Veranstalters.
3. Widerrufsrecht
Der Teilnehmende hat das Recht, den Auftrag innerhalb von zwei
Wochen nach Anmeldung/Buchung ohne Angaben von Gründen
zu widerrufen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der schriftliche
Eingang des Widerrufs bei ReAlive®. Das Widerrufsrecht besteht
nicht bei Anmeldungen, die von Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen. Nach Ausübung
des Widerrufsrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung der
Dienstleistung mit Zustimmung des Auftraggebenden vor Ende
der Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss begonnen hat
oder von ihm veranlasst wurde. Der Teilnehmende stimmt hiermit
der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen
Widerrufsfrist von 2 Wochen zu.
4. Rücktritt/„Stornierung“
Bei Kursen und Seminaren kann der Teilnehmende über die gesetzlichen
Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn
er den Rücktritt unter Einhaltung bestimmter Fristen vor Beginn
der Veranstaltung schriftlich mitteilt. Maßgeblich ist hierbei der
Eingang der Rücktrittserklärung. Nach Ablauf eines 14-tägigen,
freiwillig gewährten und kostenfreien Widerrufsrechts ab dem
Anmeldedatum, wird bei Absage (Rücktritt) seitens des Teilnehmenden
eine Bearbeitungspauschale fällig. Diese beträgt 25%
des Teilnahmeentgelts, mindestens jedoch € 50,00 EUR.
Im Weiteren gilt: Nach Ablauf der Widerrufsfrist und mitgeteiltem
Rücktritt bis 6, mindestens aber 5 Wochen vor dem Kurs beläuft
sich die Pauschale auf 50 % des Teilnahmeentgelts. Hinzu
kommen für den Teilnehmenden bereitgestellte Lernmaterialien
(z.B. Schulungshandbücher) und anteilige Kosten des Lehrgangs
für Material, Catering und dergleichen nach Aufwand oder in
Pauschalen, sofern nicht individuell zuzuordnen.
Für alle Kurse und Seminare gilt: Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht
bzw. kürzer als 4 Wochen vor der Veranstaltung oder
erscheint der Teilnehmende nicht oder nur zeitweise, so ist er
dennoch zur Zahlung des vollen Teilnahmeentgelts verpflichtet.
Bei Anmeldungen kürzer als 4 Wochen vor der Veranstaltung gilt
dies stets.
Für individuell terminierte Kurse und Trainings gilt: Bei Stornierung
durch den Auftraggebenden (Praxis, Klinik, Rettungsdienst,
Firmen etc.) nach Ablauf der allgemeinen Widerrufsfrist nach
Auftragsbestätigung ist eine Bearbeitungsgebühr im Sinne einer
Ausfallentschädigung in Höhe von 50% des Preises der Veranstaltung
fällig. Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
ist der volle Preis der gebuchten Veranstaltung
zu entrichten. Näheres regeln ggf. individuelle Vereinbarungen.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt
nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die
Stellung eines Ersatzteilnehmenden unter Einhaltung der jeweiligen
Auswahlkriterien ist möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund oder wegen einer von ReAlive® zu
vertretenden Pflichtverletzung bleibt unberührt.
5. Kündigung
Länger laufende Kurse und Seminare sind in Semester oder Module
aufgeteilt. Bei den vorgenannten Veranstaltungen kann der
Teilnehmende den Vertrag zum jeweils nächsten Semester oder
jeweiligen Modul kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung
von zehn Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Semesters
oder Moduls schriftlich gegenüber ReAlive® erfolgen. Maßgeblich
ist hierbei der Eingang der Kündigung bei ReAlive®. Bei fristgerechter
Kündigung wird eine Verwaltungskostenpauschale von
10 Prozent des jeweils nächsten Semester- bzw. Modulentgeltes,
mindestens aber € 20,00 fällig. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht
oder erscheint der Teilnehmende nicht oder nur zeitweise,
so ist dieser zur vollen Zahlung des Entgeltes verpflichtet.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten
berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Die Stellung eines Ersatzteilnehmenden unter Einhaltung der jeweiligen
Auswahlkriterien ist möglich.
6. Absage, Ausfall & Verlegung von Veranstaltungen
ReAlive® hat das Recht, Veranstaltungen, die nicht die jeweilige
Mindestteilnehmerzahl erreichen oder aus anderen wichtigen
Gründen mit einer Frist von mindestens drei Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn
abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte/Teilnahmegebühren
werden in diesem Falle unverzinst zurückerstattet.
Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Hotel und Reisekosten)
werden ausgeschlossen.
Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls des Lehrgangs, z.B. durch
Erkrankung oder andere unvorhersehbare Umstände wird der
Teilnehmende sobald wie möglich informiert. Bei Ausfall werden
den betroffenen Teilnehmenden Ersatztermine angeboten Hierfür
besteht jedoch kein Anspruch, ebenso nicht auf die Kompensation
von eventuell entstandenen Reisekosten oder sonstigen
Auslagen.
7. Wechsel der Dozenten
ReAlive® hat das Recht im Falle von Krankheit, kurzfristigen
Terminkollisionen oder aus ähnlichen Gründen einen anderen
Dozenten als den zunächst vorgesehenen zu bestimmen. Der
Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan
berechtigen den Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag
noch zur Minderung des Entgelts.
8. Ausschluss von der Teilnahme
ReAlive® ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z.B.
bei Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs,
Fehlen der in der Anmeldung zugesicherten Teilnahmevoraussetzungen,
nicht-erfolgreiche Absolvierung von
Zwischenprüfungen oder Lernbilanzen, von der weiteren Teilnahme
auszuschließen. In diesen Fällen hat ReAlive® einen Anspruch
auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes bzw. des
Semester- oder Modulbeitrages.
9. Haftung / Hausordnung / Verschwiegenheit
Die Haftung von ReAlive®, mit Ausnahme von Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass
der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten
von ReAlive®, des gesetzlichen Vertreters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht. Während des Kurses bzw. Seminars
entstandene Schäden sind ReAlive® unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Die Hausordnung ist bei Veranstaltungen in den
Räumlichkeiten von ReAlive® zu beachten. Dies gilt auch für
Räumlichkeiten, die von Partnern oder Dienstleistenden von
ReAlive® zur Verfügung gestellt werden. Die Haftung für unvorhersehbare
atypische Schäden wird ausgeschlossen. ReAlive®
übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit
oder Richtigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten
Informationen. Haftungsansprüche gegen ReAlive®, unabhängig
davon ob materieller oder ideeller Art, die durch die
Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und
vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter
und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind
grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung, insbesondere von persönlich
Besprochenem, wird mit der Anmeldung uneingeschränkt
anerkannt.
10. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende mit der elektronischen
Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für
Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden.
Es gelten die Vorschriften der DSGVO in der jeweils gültigen Fassung.
Die jeweils aktuellste Umsetzung bei ReAlive® ist auf Anfrage
einsehbar bzw. jederzeit auf der Website abrufbar. Auf die
Datenspeicherung bei in Verbindung stehenden Dienstleistenden
oder Organisationen in rechtlicher Eigenständigkeit hat ReAlive®
keinen Einfluss und übernimmt hierüber keine Haftung oder trifft
Aussagen zur Datenschutzumsetzung.
11. Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie das Abbedingen der
Schriftform bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12. Urheberrechte
Die dem Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen, Software
und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich
geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder
anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch
auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung
des Veranstalters gestattet.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen
Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren,
welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung
wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes
gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Gemünden/Main. Karlstadt, 01.08.2024 –
Version 08/2024